
Um Flächen in der Landesgrünzone quasi über die Hintertüre bebauen zu können, hat das Land über Jahre die Vergabe von Sonderwidmungen für gewerbliche Nutzungen bewilligt. So sind Gewerbebauten, Parkplätze etc. in der Landesgrünzone entstanden. Diese versiegelten und bebauten Flächen verblieben trotzdem flächenmäßig innerhalb der Landesgrünzone und erweckten den Anschein, dass diese nicht kleiner würde.
Der VfGH hat dieses Vorgehen am Beispiel der Firma Ball in Ludesch für rechtswidrig erklärt (mehr dazu hier), die Gemeinden müssen die Widmungen korrigieren, das Land muss die rechtlichen Möglichkeiten dafür schaffen.
Aus diesen Flächen nun Betriebsgebiete ohne Einschränkung zu machen, ist für die Allianz für Bodenschutz die schlechteste aller Lösungen. Zusammen mit den Bündnispartner fordert Bodenfreiheit mutige und innovative Ansätze, anstatt einem Weg des geringsten Widerstands und bringt konstruktive Vorschläge wie die Einführung befristeter Widmungen und einer Mehrwertabgabe ein.
Das gesamte Pressepapier steht als Download zur Nachlese bereit.
31. Jänner 2025
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- Pressepapier Allianz für Bodenschutz (437,1 KiB)
- Walgaublatt Artikel: Umweltbehörde kritisiert Vorgehen + Kommentar: Landesgrünzone auf der Kippe? (3,7 MiB)
- Krone: Alarmstufe Rot bei Landesgrünzone (2,6 MiB)
- Krone: Landesgrünzone in Gefahr: Verbauen wir uns die Zukunft? (4,4 MiB)
- VN: Landesgrünzone schrumpft, rechtswidrige Flächen kommen raus (567,4 KiB)