Geplante Novelle des Gesetzes für Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL)
Warum sie den Naturschutz schwächt
Die Vorarlberger Landesregierung hat am 25. Juni 2026 eine umfassende Novelle des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) vorgestellt. Eine Anpassung des 30 Jahre alten Gesetzes macht Sinn. Aus Sicht der anerkannten Naturschutzorganisationen – darunter Bodenfreiheit – würde die geplante Reform den Naturschutz im Land aber deutlich schwächen, statt dessen Anliegen gut in die Zukunft zu tragen.
Massive Einschränkung der Naturschutzanwaltschaft
Die Naturschutzanwaltschaft soll künftig nur mehr bei unionsrechtlich relevanten Fällen (z. B. FFH- und Vogelschutzrichtlinie) mitreden dürfen. Damit verliert die Natur ihre fachkundige Stimme in vielen Verfahren, in denen heute Verbesserungen für Arten, Lebensräume und Lebensqualität erreicht werden.
Die Novelle sieht zahlreiche Lockerungen vor, anbei im Detail zum Download, hier Kerninhalte in Kürze:
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Weniger Bewilligungspflicht: Viele Vorhaben – darunter Schutzbauten der öffentlichen Hand und Baumaßnahmen in gewidmetem Gebiet – sollen keine naturschutzrechtliche Bewilligung mehr benötigen.
Laut EU-Renaturierungsgesetz müssen die Mitgliedstaaten zum Nutzen der in Städten wohnenden Bevölkerung dafür sorgen, dass die Gesamtfläche der Grünflächen und Baumüberschirmung nicht abnimmt. Wer schaut künftig beispielsweise auf eine naturnahe Begrünung bei Wohnbauprojekten und somit auch die Einhaltung dieser Ziele? -
Reduzierter Uferschutz: Der Schutzbereich an Gewässern soll pauschal auf 5 Meter schrumpfen (bisher 10–20 Meter).
Die Mitgliedstaaten sind laut EU-Renaturierungsgesetz aufgefordert, mindestens 25.000 Flusskilometer zu renaturieren. Flüsse sind die Lebensadern in unserer Landschaft, die viel zu häufig durch Regulierungen und Verbauungen bedroht sind. Ein reduzierter Gewässerschutzbereich schwächt diese wichtigen Lebensräume. Im heurigen Hitzesommer sind Bachläufe vielerorts ausgetrockent. Wie sollen auf einer Breite von 5 Metern große Bäume zur wichtigen Beschattung von Fließgewässern Platz finden? -
Höhere Schwellenwerte: Im Freiland dürfen Parkplätze bis 2000 m² bewilligungsfrei errichtet werden (früher 800 m²) und Lagerplätze bis 800 m² (früher 400 m²).
Wie geht das mit dem bundesweiten Ziel eines deutlich reduzierten Bodenverbrauchs zusammen?
Diese Änderungen und weitere würden den Verlust von Grünräumen im Siedlungsgebiet und unversiegelten Flächen beschleunigen – in einer Zeit, in der sie für Klimaresilienz und Artenvielfalt wichtiger sind denn je.
Nach einem offenen Brief haben am 28. Juli 2026 zehn Naturschutzorganisationen – darunter Bodenfreiheit – ihre Anliegen direkt mit Landesrat Christian Gantner besprochen. Die gemeinsame Botschaft: Ein modernes Naturschutzgesetz muss Biodiversitätskrise und Klimawandel aktiv adressieren. Die vorliegende Novelle entspricht dem nicht.
Die Beteiligung der Naturschutzanwaltschaft und der Naturschutzbeauftragten führt in der Praxis zu naturverträglicheren Projekten – nicht zu Verhinderungen. Beispiele aus der täglichen Arbeit:
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insektenfreundliche Beleuchtung
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Vermeidung von Vogelschlag an Glasflächen
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naturnahe Bepflanzung
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ökologische Verbesserungen im Siedlungsraum
Diese Maßnahmen sind für Projektwerber meist gut umsetzbar und bringen große Vorteile für Menschen, Tiere und Pflanzen. Eine naturschutzfachliche Stimme in Projekten macht sie insgesamt besser, da nur so auf diese Agenden Rücksicht genommen wird. Freiwilligkeit und Hausverstand sind nicht immer die besten Ratgeber.
Die geplante Novelle würde zentrale Schutzmechanismen schwächen. Bodenfreiheit und weitere anerkannte Naturschutzorganisationen setzen sich dafür ein, dass das Gesetz weiterentwickelt wird – im Sinne einer lebenswerten, klimaresilienten und artenreichen Zukunft für Vorarlberg.
28. Juli 2026