Der Verein Bodenfreiheit erhält mit einem neuen Modell Landwirtschaftsflächen für die Lebensmittelproduktion. Eine Dienstbarkeit, im Grundbuch verankert, verhindert die Bebauung und ermöglicht die landwirtschaftliche Nutzung für die nächsten 50 Jahre oder mehr. In Ludesch haben wir das erstmals umgesetzt und ein Gehrecht über 30.000 m² auf Landwirtschaftsfläche erworben.
Der Erwerb einer Dienstbarkeit ist ein innovativer Zugang im Bodenschutz. Worum geht es dabei: Der Verein erwirbt auf strategisch wichtigen Flächen, beispielsweise im Randbereich der Grünzone, ein Gehrecht. Die Einräumung des Gehrechts bedeutet, dass die Fläche einmal jährlich, solange der Bewuchs niedrig ist, vom Vorstand zur Freiraum-Erfahrung begangen werden darf.
Gleichbedeutend und entscheidend ist: solange das Gehrecht gilt, kann die Fläche nicht verbaut werden, egal welche Widmung sie hat. Ausgenommen von der Baubeschränkung sind Bauten für landwirtschaftliche Zwecke. Im Zweifelsfall entscheidet darüber die Landwirtschaftskammer Vorarlberg.
Je nach Lage und Bedeutung der Fläche und der Dauer des Gehrechts (von 50 Jahren bis unbefristet), bieten wir für dessen Einräumung eine finanzielle Abgeltung, rund 2-10% des ortsüblichen Preises für Landwirtschaftsflächen. Der Verein hat ein eigenes Modell für die Ermittlung des Preises entwickelt. Das soll eine faire Grundlage für nachfolgende Beispiele bieten, denn wir suchen weitere Flächen.
Bodenfreiheit hat mit seinem Dienstbarkeitsmodell in Ludesch bereits für einige Aufregung gesorgt. Grundbesitzer*innen, die diesem unkonventionellen innovativen Ansatz zur Flächensicherung auf privatrechtlicher Basis folgen wollen sind gesucht und willkommen. Alle Informationen findet Ihr hier.
Je mehr Leute von dieser Möglichkeit erfahren, umso besser. Alle sind eingeladen, den Gehrecht-Flyer weiterzuleiten (anbei zum Download). Wir schicken den Flyer auch in gedruckter Form zur persönlichen Verteilung zu, eine kurze Nachricht an info@bodenfreiheit.at genügt.