Ein kurzer Blick zurück: Auf Initiative von Bodenfreiheit hatte der frühere Landesvolksanwalt eine Beschwerde zu Sonderwidmungen in der Grünzone beim Verfassungsgerichtshof eingebracht und Recht erhalten (hier geht's zum Bericht). Das Land Vorarlberg musste daraufhin das Raumplanungsgesetz überarbeiten.
Zu dieser Novelle konnten Stellungnahmen eingebracht werden. Das haben Bodenfreiheit und weitere getan. Sprachlos gemacht hat uns die Stellungnahme der WKV, die eine Verankerung des Klimaschutzes im Raumplanungsgesetz deplatziert findet und auf den "relativ geringen Anteil an CO2 an der Gesamtzusammensetzung der Atmosphäre" verweist. Gut, dass Moritz Moser in seinem Kommentar in der NEUEN klare Worte dazu gefunden hat.