Mittels Sonderwidmungen für gewerbliche Nutzungen hat das Land die Bebauung von Flächen in der Landesgrünzone bewilligt. So sind Gewerbebauten, Parkplätze etc. in der Landesgrünzone entstanden. Der VfGH hat dieses Vorgehen am Beispiel der Firma Ball in Ludesch für rechtswidrig erklärt (mehr dazu hier), die Gemeinden müssen die Widmungen korrigieren, das Land muss die rechtlichen Möglichkeiten dafür schaffen.
Die Vorgangsweise seitens Land ist aus diesen Flächen Betriebsgebeite ohne Einschränkung zu machen und viele Hektar an Fläche aus der Landesgrünzone zu nehmen (im Walgaublatt anbei gut beschrieben).
Begonnen wurde im Februar 2025 in den Gemeinden Bludesch und Ludesch. Wir haben zur geplanten Herausnahme von 8,5 Hektar, also 85.000 m², aus der Landesgrünzone im Walgau Stellungnahmen eingebracht.
Unseren Mitgliedern und weiteren Organisationen hatten wir im Vorfeld eine Muster-Stellungnahme zur Verfügung gestellt, die jede und jeder selbst einreichen konnte. Nur durch viele Stimmen können wir deutlich machen, dass diese Art der Raumplanung in Vorarlberg keine Zukunft hat.
Mit November 2025 folgten zwei weitere Verfahren in Gaißau und Götzis. Auch hier haben wir wieder mit Stellungnahmen reagiert.
29. November 2025
DOWNLOADS
- Stellungnahme Bludesch Verein Bodenfreiheit (94,5 KiB)
- Stellungnahme Ludesch Verein Bodenfreiheit (106,2 KiB)
- Mustervorlage Stellungnahme LGZ-Verfahren Ludesch und Bludesch (53,0 KiB)
- Walgaublatt Artikel: Umweltbehörde kritisiert Vorgehen + Kommentar: Landesgrünzone auf der Kippe? (3,7 MiB)
- Krone: Landesgrünzone in Gefahr: Verbauen wir uns die Zukunft? (4,4 MiB)
- Krone: Kritik an Flächenwidmungen in der Landesgrünzone (4,6 MiB)
- Stellungnahme Gaißau Verein Bodenfreiheit (95,0 KiB)
- Stellungnahme Götzis Verein Bodenfreiheit (95,9 KiB)