Auf Initiative von Bodenfreiheit hatte der frühere Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Inhaltlich ging es dabei um Sonderwidmungen in der Grünzone, die dem Sinn der Landesgrünzonenverordnung widersprechen. Diese Widmungen ermöglichten u.a. auch die Errichtung eines Betriebsgebäudes. Die verbaute Fläche wurde bis dato weiterhin der Grünzone zugerechnet.
Der VfGH hat nun, am Beispiel des Dosenproduzenten Ball in Ludesch, diese Sonderwidmung für Betriebsgebäude in der Landesgrünzone für rechtswidrig erklärt. Das Land Vorarlberg muss sich jetzt mit der Sache befassen.
Wir sehen jetzt den Zeitpunkt gekommen, die Landesgrünzone zu bereinigen und versiegelte und den Verordnungszielen widersprechende Sondergebietswidmungen aus der Grünzone zu entnehmen. Dann gilt es gut darauf zu achten, dass die Landesgrünzone wirklich grün bleibt, wir sie erhalten und weiterentwickeln.